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Beratungshilfe / Beratungsgutschein / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Rechtliche Unterstützung auch bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten
Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes gebietet, dass niemand aus finanziellen Gründen
gezwungen sein darf, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Aus diesem Grund gibt es
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe ermöglicht es, sich bei einem Anwalt zu einem
rechtlichen Problem fachkundigen Rat einzuholen. Beratungshilfe wird in nahezu allen
Angelegenheiten gewährt. Ausgenommen hiervon bleibt das Steuerrecht. Den Beratungsgutschein
für eine anwaltliche Erstberatung können sie beim dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht
beantragen.
Weitere Informationen zur Beratungshilfe sowie den Antrag und welche Unterlagen Sie für die
Beantragung benötigen können Sie unter folgenden Link erhalten:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php
Den Antrag für Prozesskostenhilfe finden Sie hier:
