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Beratungshilfe / Beratungsgutschein / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Rechtliche Unterstützung auch bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten

Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes gebietet, dass niemand aus finanziellen Gründen
gezwungen sein darf, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Aus diesem Grund gibt es
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe ermöglicht es, sich bei einem Anwalt zu einem
rechtlichen Problem fachkundigen Rat einzuholen. Beratungshilfe wird in nahezu allen
Angelegenheiten gewährt. Ausgenommen hiervon bleibt das Steuerrecht. Den Beratungsgutschein
für eine anwaltliche Erstberatung können sie beim dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht
beantragen.


Weitere Informationen zur Beratungshilfe sowie den Antrag und welche Unterlagen Sie für die
Beantragung benötigen können Sie unter folgenden Link erhalten:


 http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php


Den Antrag für Prozesskostenhilfe finden Sie hier: 


http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Erstberatung vereinbaren

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Rechtsberatung stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden.

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