(+49) 2865 / 2286321
Erstberatung / Telefonische Erstberatung
Klärung der rechtlichen Situation und des Kostenrahmens zu Beginn
Auch für ein erstes Beratungsgespräch wird gemäß RVG eine Gebühr fällig, die sich ebenfalls nach
dem Gegenstandswert richtet. Bei einem Verbraucher ist die Höhe der Erstberatungsgebühr auf
190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen begrenzt.
Zumeist kann im Rahmen der Erstberatung geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten dem
Mandanten zustehen und welches Kostenrisiko besteht. Wird sodann ein Mandat erteilt, werden die
Gebühren für die weitere Tätigkeit in derselben Angelegenheit mit der Erstberatungsgebühr
verrechnet.
Unabhängig vom Zeitaufwand berechne ich bei Verbrauchern für die persönliche Erstberatung eine
Gebühr im Höhe von 150,00 € inkl. Mehrwertsteuer zzgl. etwaiger Auslagen (soweit erforderlich).
Sollte im Anschluss an die Beratung ein Mandat erteilt werden, werden die Kosten der Erstberatung
mit den Gebühren des Mandates verrechnet.
Eine telefonische Erstberatung ist möglich. Die hierfür anfallenden Kosten liegen bei 50 € zzgl.
Mehrwertsteuer und sind vorab zu überweisen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit mir über das
Kontaktformular auf dieser Homepage in Verbindung. Ich teile Ihnen dann die Kontoverbindung und
den für die interne Zuordnung erforderlichen Verwendungszweck mit. Nach Zahlungseingang
vereinbare ich sodann mit Ihnen einen zeitnahen telefonischen Beratungstermin.
