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Rechtsschutzversicherung

Kostenabwicklung bei bestehendem Rechtsschutzversicherungsschutz

Sofern der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und für die konkrete Angelegenheit
eine Kostendeckung erteilt wurde, entstehen (vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten
Selbstbeteiligung) grundsätzlich keine weiteren Kosten.


Selbstverständlich wird die Abwicklung gegenüber der Rechtsschutzversicherung von mir
übernommen.


Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen Ihrer
Rechtsschutzversicherung.

Erstberatung vereinbaren

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Rechtsberatung stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden.

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