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(+49) 2865 / 2286321
Rechtsschutzversicherung
Kostenabwicklung bei bestehendem Rechtsschutzversicherungsschutz
Sofern der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und für die konkrete Angelegenheit
eine Kostendeckung erteilt wurde, entstehen (vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten
Selbstbeteiligung) grundsätzlich keine weiteren Kosten.
Selbstverständlich wird die Abwicklung gegenüber der Rechtsschutzversicherung von mir
übernommen.
Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen Ihrer
Rechtsschutzversicherung.
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