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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gesetzlich geregelte Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten

Die Gebühren für anwaltliche Beratung und Dienstleitung werden seit dem 01.07.2004 in der Regel
nach dem RVG berechnet. In einem an dem Gegenstandswert orientierten Vergütungsverzeichnis ist
dort konkret geregelt, welcher Gebührensatz für welche anwaltliche Tätigkeit zugrunde zu legen ist.
Während die Gebührensätze für gerichtliche Tätigkeiten starr geregelt sind, besteht für
außergerichtliche Tätigkeiten die Möglichkeit, bei der Berechnung der Gebühren den Umfang und die
Schwierigkeit sowie die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten adäquat zu
berücksichtigen. In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ohne Anhaltspunkte für eine
Bemessung des Gegenstandswerts wird oftmals der allgemein Auffanggegenstandswert in Höhe von
5.000,00 EUR angesetzt.


Die Grundlagen der Anwaltsgebühren sowie ein aktuelles Vergütungsverzeichnis können unter
www.brak.de eingesehen werden.

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