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Verwaltungs- und Sozialrecht
Kompetente Interessenvertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berate und vertrete ich Privatpersonen, Unternehmen und
öffentliche Institutionen in komplexen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Mein Fokus liegt auf
der praxisnahen, lösungsorientierten Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Behörden und vor
Gericht.
Dabei zählen zum Verwaltungsrecht alle die Rechtsnormen, die die Tätigkeit der öffentlichen
Verwaltung gegenüber dem einzelnen Bürger und privaten Betrieben regeln, sei es durch den Erlass
von Ordnungsverfügungen oder auch durch Erteilung beispielsweise einer Baugenehmigung.
Klassische Tätigkeitsfelder eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht sind dementsprechend:
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Bau-und Planungsrecht,
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Polizei- und Ordnungsrecht,
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Beitrags- und Gebührenrecht,
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Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht,
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Recht des öffentlichen Dienstes, Beamtenrecht,
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Kommunalrecht, inkl. aller Kommunalabgaben
Auf diesen Gebieten können Sie von mir besondere Kenntnisse erwarten.
Gleiches gilt für den Bereich des Sozialrechts, das zum Bereich des besonderen Verwaltungsrechts
zählt.
