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Honorarvereinbarung

Individuelle Vergütungsmodelle für außergerichtliche Tätigkeiten

Um Kostentransparenz zu schaffen, besteht seit dem 01.07.2006 auch die Möglichkeit, die Gebühren
für außergerichtliche Tätigkeiten frei zu vereinbaren. Hierbei kann eine konkrete
Honorarvereinbarung auf Stundenbasis getroffen oder ein fester Pauschalpreis für die gesamte zu
erbringende Leistung vereinbart werden.


Mein Stundensatz für anwaltliche Betreuung und Beratung beträgt - abhängig von Komplexität,
Schwierigkeit und Haftungsrisiko - in der Regel 150,- bis 200,- € zzgl. Mehrwertsteuer.

Erstberatung vereinbaren

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Rechtsberatung stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden.

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