Erstberatung
Einordnung Ihres Anliegens und Ihrer Chancen. Für Verbraucher gesetzlich auf max. 190 € zzgl. USt. begrenzt.
Gesetzliche Gebühren (RVG)
Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Transparent und für Sie im Voraus einschätzbar.
Honorarvereinbarung
Bei geeigneten Mandaten ein fest vereinbarter Stundensatz oder Pauschale – klar kalkulierbar.
Rechtsschutz & Kostenhilfe
Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung sowie Prüfung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Hinweis: Die genannten Beträge sind gesetzliche Höchst- bzw. Richtwerte und dienen der ersten Orientierung. Die konkreten Kosten hängen vom Einzelfall ab und werden vor der Mandatsübernahme transparent mit Ihnen besprochen.
Fragen zu den Kosten
Was kostet eine Erstberatung?+
Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt und beträgt höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Häufig lässt sich Ihr Anliegen aber schon in einem kurzen, unverbindlichen Vorgespräch einordnen. Sprechen Sie mich einfach an.
Wie berechnen sich Anwaltskosten?+
In der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens. Alternativ ist in vielen Fällen eine Honorarvereinbarung (z. B. Stundensatz) möglich.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?+
Wenn Sie eine passende Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie je nach Rechtsgebiet und Tarif die Kosten – abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Ich prüfe Ihre Police und übernehme die Deckungsanfrage für Sie.
Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?+
Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe, für gerichtliche Verfahren die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir gemeinsam.