Kanzlei FreikampRechtsanwalt · Fachanwalt

Meine Leistungen im Überblick

Scheidung

Begleitung des gesamten Scheidungsverfahrens, vom Trennungsjahr über den Antrag bis zum Beschluss.

Unterhalt

Berechnung und Durchsetzung von Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt — für beide Seiten.

Sorge- & Umgangsrecht

Einvernehmliche und, wenn nötig, gerichtliche Regelung von Sorgerecht und Umgang zum Wohl des Kindes.

Zugewinn & Vermögen

Auseinandersetzung von Haus, Konten und Zugewinn sowie Regelung des Hausrats.

Eheverträge & Vereinbarungen

Gestaltung von Ehe- und Trennungsvereinbarungen, die spätere Streitigkeiten vermeiden.

Wie läuft eine Scheidung ab?

  1. 1

    Trennungsjahr

    Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, in der Regel ein Jahr (§ 1565 BGB).

  2. 2

    Scheidungsantrag

    Einreichung über einen Anwalt beim Familiengericht (Anwaltszwang).

  3. 3

    Versorgungsausgleich

    Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, von Amts wegen.

  4. 4

    Scheidungsbeschluss

    Entscheidung im Scheidungstermin, rechtskräftig nach Ablauf der Rechtsmittelfrist.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung: der Unterschied

Unterhalt: Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

Kindesunterhalt

Für minderjährige Kinder, nach der Düsseldorfer Tabelle; richtet sich nach Nettoeinkommen und Alter.

Trennungsunterhalt

Zwischen Trennung und Scheidung, § 1361 BGB, für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung nur bei besonderen Gründen, etwa Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB).

Kindesunterhalt und die Düsseldorfer Tabelle

AltersstufeAlter des Kindes
1. Altersstufe0 bis 5 Jahre
2. Altersstufe6 bis 11 Jahre
3. Altersstufe12 bis 17 Jahre
4. Altersstufeab 18 Jahren
Die vier Altersstufen der Düsseldorfer Tabelle. Die konkreten Beträge richten sich nach der aktuell gültigen Tabelle und dem Einkommen.

Sorge- und Umgangsrecht: das Kindeswohl im Mittelpunkt

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Versorgungsausgleich: Aufteilung der Rentenanwartschaften

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Zwei schlichte Eheringe auf einem Dokument auf einem Schreibtisch – Symbol für Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine faire Vereinbarung schafft Klarheit und vermeidet späteren Streit.

Ablauf und Kosten: Verfahrenswert und Verfahrenskostenhilfe

1 Jahr
Trennungsjahr
Regelvoraussetzung der Scheidung (§ 1565 BGB)
3× netto
Verfahrenswert
Orientierung: dreifaches Nettoeinkommen (§ 43 FamGKG)
max. 190 €
Erstberatung
für Verbraucher, zzgl. USt. (RVG)

Anwalt für Familienrecht in Raesfeld und im Kreis Borken

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich vor der Scheidung wirklich ein Jahr getrennt leben?+

In aller Regel ja. Das Gesetz verlangt das Trennungsjahr als Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist. Getrennt leben ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist. In Härtefällen sind Ausnahmen denkbar.

Was kostet eine Scheidung?+

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem am Einkommen beider Ehepartner orientiert. Bei einer einvernehmlichen Scheidung bleiben sie überschaubar. In der Erstberatung nenne ich Ihnen eine realistische Größenordnung und prüfe, ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?+

Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle: Sie richtet sich nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Ich berechne den konkreten Betrag für Ihre Situation und setze ihn bei Bedarf durch.

Bekomme ich das alleinige Sorgerecht?+

Das gemeinsame Sorgerecht ist der Regelfall und bleibt meist bestehen. Ein alleiniges Sorgerecht kommt nur in Betracht, wenn es dem Kindeswohl dient — etwa bei völliger Zerrüttung der Kommunikation oder Gefährdung. Das prüfe ich mit Ihnen ehrlich.

Wer zahlt die Anwaltskosten im Familienrecht?+

Im Familienrecht trägt zunächst jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Reichen Ihre Mittel nicht aus, kommt Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht, die ich mit Ihnen prüfe. Bei einvernehmlicher Scheidung lassen sich die Gesamtkosten deutlich senken.

Brauchen beide Ehepartner einen eigenen Anwalt?+

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt; der andere Ehepartner stimmt zu und braucht keinen eigenen Anwalt. Nur wenn über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen gestritten wird, sollte jede Seite anwaltlich vertreten sein.

Ist die Erstberatung im Familienrecht kostenlos?+

Nicht generell. Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 Euro zzgl. USt. begrenzt. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht, sodass die Beratung für Sie kostenlos oder sehr günstig ist. Das prüfe ich gerne vorab mit Ihnen.

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