Kanzlei FreikampRechtsanwalt · Fachanwalt

Meine Leistungen im Überblick

Widerspruch & Anfechtungsklage

Prüfung des Bescheids, fristgerechter Widerspruch und, wenn nötig, Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Baurecht & Nachbarrecht

Baugenehmigung, Nutzungsuntersagung, Abstandsflächen und Streit mit der Bauaufsicht.

Sozialrecht

Bürgergeld/Jobcenter, Schwerbehinderung (GdB), Pflegegrad, Renten- und Krankenkassenstreit.

Beamten- & Disziplinarrecht

Beurteilungen, Beförderung, Besoldung, Versetzung und Disziplinarverfahren.

Ordnungs- & Gewerberecht

Gaststätten-, Gewerbe-, Handwerks- und Ordnungsrecht, Untersagungen und Auflagen.

Kommunal- & Abgabenrecht

Kommunalrecht sowie Beitrags-, Gebühren- und Kommunalabgabenrecht (z. B. Erschließungs- und Anliegerbeiträge).

Was ist Verwaltungsrecht und warum ein Fachanwalt?

seit 2001
Fachanwalt
für Verwaltungsrecht, Rechtsanwaltskammer Hamm
über 30 J.
Erfahrung
anwaltlich vor Ort im Westmünsterland
1 Monat
Widerspruchsfrist
Regelfrist gegen Behörden- und Sozialbescheide

Widerspruch gegen einen Behördenbescheid: die 1-Monats-Frist

Amtlicher Bescheid-Aktenstapel mit einem roten Amtsstempel auf einem Schreibtisch – Symbol für Widerspruch gegen Behördenbescheide
Ein belastender Bescheid sollte vor Ablauf der Widerspruchsfrist geprüft werden.

Vom Widerspruch zur Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Münster

  1. 1

    Bescheid

    Die Behörde erlässt einen belastenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

  2. 2

    Widerspruch

    Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe, schriftlich bei der Behörde (§ 70 VwGO).

  3. 3

    Widerspruchsbescheid

    Hilft die Behörde nicht ab, entscheidet die Widerspruchsstelle.

  4. 4

    Anfechtungsklage

    Innerhalb eines Monats ab Zustellung beim Verwaltungsgericht Münster (§ 74 VwGO).

AnliegenFristRechtsgrundlage
Widerspruch gegen Behördenbescheid1 Monat ab Bekanntgabe§ 70 VwGO
Anfechtungsklage (Verwaltungsgericht)1 Monat ab Widerspruchsbescheid§ 74 VwGO
Widerspruch gegen Sozialbescheid1 Monat ab Bekanntgabe§ 84 SGG
Klage vor dem Sozialgericht1 Monat ab Widerspruchsbescheid§ 87 SGG
Fehlende/falsche Rechtsbehelfsbelehrungbis zu 1 Jahr§ 58 VwGO
Fristen und Rechtsbehelfe im Verwaltungs- und Sozialrecht.

Sozialrecht: Ihre Rechte gegenüber Trägern durchsetzen

Jobcenter & Bürgergeld

Ablehnung, Sanktion, Rückforderung und Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (SGB II).

Schwerbehinderung & GdB

Grad der Behinderung, Merkzeichen und Schwerbehindertenausweis (SGB IX).

Pflege & Rente

Pflegegrad (SGB XI), Erwerbsminderungs- und Altersrente (SGB VI), Krankenkasse.

Bürgergeld und Jobcenter: Bescheide, Sanktionen, Rückforderungen

Schwerbehinderung (GdB), Pflegegrad und Rente

Baurecht und Nachbarrecht

Beamten-, Kommunal- und Gewerberecht

Ablauf und Kosten: Was ein Anwalt für Verwaltungs- und Sozialrecht kostet

Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Raesfeld und im Kreis Borken

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bescheid vorzugehen?+

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids für den Widerspruch. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Lassen Sie den Bescheid am besten sofort prüfen — verstrichene Fristen lassen sich nur selten heilen.

Was kostet ein Verfahren im Verwaltungs- oder Sozialrecht?+

Das hängt vom Streitwert und vom Verfahren ab. Viele sozialgerichtliche Verfahren sind für Sie gerichtskostenfrei. In der Erstberatung bespreche ich mit Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt.

Lohnt sich ein Widerspruch überhaupt?+

Häufig ja. Behörden arbeiten unter hoher Last, Fehler bei Sachverhalt und Rechtsanwendung kommen vor. Ich schätze Ihre Erfolgsaussichten vorab realistisch ein, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können — ohne leere Versprechen.

Vertreten Sie mich auch vor dem Verwaltungsgericht?+

Ja. Wenn die Behörde dem Widerspruch nicht abhilft, vertrete ich Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungs- oder Sozialgericht — persönlich und vom Erstkontakt bis zur Entscheidung.

Was zählt alles zum Verwaltungsrecht?+

Zum Verwaltungsrecht zählen alle Rechtsnormen, die das Handeln der öffentlichen Verwaltung gegenüber Bürgern und Betrieben regeln. Klassische Felder sind Bau- und Planungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Beitrags- und Gebührenrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Beamtenrecht sowie Kommunalrecht. Das Sozialrecht zählt zum besonderen Verwaltungsrecht.

Wer zahlt die Anwaltskosten im Sozialgericht?+

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Sie in der Regel gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Obsiegen Sie ganz oder teilweise, muss der Sozialleistungsträger Ihre notwendigen Kosten anteilig erstatten. Bei geringem Einkommen kommt zusätzlich Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht, die ich mit Ihnen prüfe.

GdB oder Pflegegrad wurde abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt, was kann ich tun?+

Sie können gegen den Bescheid des Versorgungsamts oder der Pflegekasse innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Ich prüfe die Begutachtung und die Einstufung, lege Widerspruch ein und vertrete Sie notfalls vor dem Sozialgericht, das für Sie in der Regel gerichtskostenfrei ist.

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