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Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch? Die 2-Wochen-Frist

2 Wochen
Einspruchsfrist
ab Zustellung des Bescheids (§ 67 OWiG)
3 Monate
Verfolgungsverjährung
im Regelfall bis zum Bescheid (§ 26 StVG)
oft gedeckt
Verkehrsrechtsschutz
übernimmt die Kosten nach Deckungszusage

Wie lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein?

AspektVorgabe
Fristzwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
Formschriftlich, elektronisch/Fax oder zur Niederschrift
Adressatdie Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat (nicht das Gericht)
Begründungnicht erforderlich, kann später nachgereicht werden
FristversäumnisBescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Form, Frist und Adressat.

Der erste Schritt: Akteneinsicht in die Messunterlagen

Typische Angriffspunkte gegen einen Bußgeldbescheid

Messfehler

Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung, Bedien-, Eich- oder Aufstellfehler trotz standardisiertem Verfahren.

Fahreridentifizierung

Ist der Betroffene auf dem Messfoto zweifelsfrei zu erkennen?

Zustellungs- & Formfehler

Mängel bei der Zustellung oder ein unklarer Tatvorwurf im Bescheid.

Verfolgungsverjährung

Im Regelfall drei Monate bis zum Bescheid (§ 26 StVG).

Stationäre Radarsäule an einer Landstraße in der Dämmerung – Symbol für Geschwindigkeitsmessung und Angriffspunkte gegen den Bußgeldbescheid
Ob die Messung verwertbar ist, zeigt erst die Akteneinsicht in die Messunterlagen.

Was passiert nach dem Einspruch? Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Einspruch geht ein

    Der Einspruch wird bei der Bußgeldstelle erfasst, der Bescheid wird nicht rechtskräftig.

  2. 2

    Prüfung durch die Bußgeldstelle

    Die Behörde prüft den Vorwurf erneut und kann abhelfen, also den Bescheid ändern oder das Verfahren einstellen.

  3. 3

    Abgabe an das Gericht

    Hilft die Behörde nicht ab, gibt sie die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab (§ 69 OWiG).

  4. 4

    Hauptverhandlung

    Das Amtsgericht verhandelt den Fall, oft mit Anhörung und Beweisaufnahme.

  5. 5

    Entscheidung

    Freispruch, Einstellung, Bestätigung oder Änderung des Bescheids durch Urteil.

Wann lohnt sich der Einspruch, und wann kann es teurer werden?

Was kostet der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Kann ich den Einspruch wieder zurücknehmen?

Bußgeldbescheid im Kreis Borken: schnelle Ersteinschätzung

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?+

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 OWiG). Die Frist ist zwingend; danach wird der Bescheid rechtskräftig. Maßgeblich ist das Zustelldatum, das der Bescheid oder der Umschlag ausweist. Melden Sie sich sofort, damit die Frist sicher gewahrt wird.

Wie lege ich Einspruch ein?+

Schriftlich, per Fax/elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat, nicht beim Gericht. Der Einspruch ist formlos: Eine eindeutige Erklärung mit dem Aktenzeichen genügt. Eine Begründung ist nicht nötig und kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Wann lohnt sich ein Einspruch?+

Vor allem, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen oder die Akte Fehler zeigt, etwa bei der Messung, der Fahreridentifizierung oder der Verjährung. Ob sich der Einspruch wirklich lohnt, zeigt erst die Akteneinsicht. Auf dieser Grundlage schätze ich Ihre Chancen ehrlich ein.

Was passiert nach dem Einspruch?+

Die Bußgeldstelle prüft den Vorwurf erneut und kann abhelfen. Hilft sie nicht ab, gibt sie die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab (§ 69 OWiG), das in einer Hauptverhandlung entscheidet. Bis dahin ist der Bescheid nicht rechtskräftig.

Kann es durch den Einspruch teurer werden?+

Ja, das ist möglich. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren gilt kein umfassendes Verschlechterungsverbot; das Amtsgericht kann die Geldbuße oder Nebenfolgen auch erhöhen. Deshalb ist die Akteneinsicht vor einer Hauptverhandlung so wichtig, und der Einspruch lässt sich bis zur Entscheidung zurücknehmen.

Was kostet der Einspruch?+

Der Einspruch bei der Behörde selbst ist gebührenfrei. Kosten entstehen durch den Anwalt und, bei einer Niederlage vor Gericht, durch Gerichtskosten. Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt sie in der Regel nach Deckungszusage; die Erstberatung ist für Verbraucher auf höchstens 190 Euro zzgl. USt. begrenzt.

Brauche ich für den Einspruch einen Anwalt?+

Den Einspruch können Sie selbst einlegen. Sinnvoll ist anwaltliche Hilfe aber vor allem wegen der Akteneinsicht: Die vollständigen Messunterlagen erhält in der Praxis nur ein Rechtsanwalt (§ 147 StPO). Erst auf dieser Grundlage lassen sich Erfolgsaussichten und Risiken seriös beurteilen.

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