Kanzlei FreikampRechtsanwalt · Fachanwalt

Braucht man ein Trennungsjahr? Die Voraussetzungen

Der Ablauf einer Scheidung Schritt für Schritt

  1. 1

    Trennung

    Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft; den Trennungszeitpunkt festhalten.

  2. 2

    Trennungsjahr

    In der Regel ein Jahr getrennt leben (§ 1565 BGB).

  3. 3

    Scheidungsantrag

    Ein Anwalt reicht den Antrag beim Familiengericht ein (Anwaltszwang, § 114 FamFG).

  4. 4

    Zustellung & Versorgungsausgleich

    Zustellung an den anderen Ehegatten; beide füllen den Fragebogen zum Versorgungsausgleich aus.

  5. 5

    Scheidungstermin

    Kurze mündliche Anhörung beider Ehegatten beim Familiengericht.

  6. 6

    Scheidungsbeschluss

    Das Gericht spricht die Scheidung aus und regelt den Versorgungsausgleich.

  7. 7

    Rechtskraft

    Nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist, bei beidseitigem Verzicht sofort.

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Einvernehmliche oder streitige Scheidung: der Unterschied

MerkmalEinvernehmlichStreitig
Zahl der Anwälteoft nur einerje ein eigener
Dauerkürzer (oft wenige Monate)länger (auch über ein Jahr)
Kostenniedrigerhöher
Folgesachenper Scheidungsfolgenvereinbarung geregeltvom Gericht streitig entschieden
Einvernehmliche und streitige Scheidung im Vergleich.

Was das Gericht mitentscheidet: Versorgungsausgleich und Folgesachen

Versorgungsausgleich

Hälftige Teilung der Rentenanwartschaften, von Amts wegen (VersAusglG).

Unterhalt

Kindes-, Trennungs- und ggf. nachehelicher Unterhalt, nur auf Antrag.

Sorge- & Umgangsrecht

Regelung nur bei Bedarf, Maßstab ist das Kindeswohl.

Vermögen & Zugewinn

Zugewinnausgleich, Haus und Hausrat, nur auf Antrag.

Scheidung mit Kindern: Sorge, Umgang und Kindesunterhalt

Warmes, ruhiges Wohnzimmer mit Kinderbüchern und einem Teddybär – Symbol für das Kindeswohl bei einer Scheidung
Bei einer Scheidung mit Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Wie lange dauert eine Scheidung?

1 Jahr
Trennungsjahr
Regelvoraussetzung vor dem Antrag (§ 1565 BGB)
4–6 Monate
Verfahrensdauer
typisch bei einvernehmlicher Scheidung (Erfahrungswert)
von Amts wegen
Versorgungsausgleich
die Auskünfte sind meist der größte Zeitfaktor

Was kostet eine Scheidung? Verfahrenswert und Verfahrenskostenhilfe

Was Sie für die Scheidung vorbereiten sollten

Scheidung im Kreis Borken: einfühlsame Ersteinschätzung

FAQ

Häufige Fragen

Wie läuft eine Scheidung ab?+

Nach dem Trennungsjahr reicht ein Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Das Gericht stellt ihn dem anderen Ehegatten zu, klärt den Versorgungsausgleich, lädt beide zum Scheidungstermin und erlässt den Scheidungsbeschluss. Rechtskräftig wird er nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist.

Muss ich wirklich ein Trennungsjahr einhalten?+

In aller Regel ja. Das Gesetz verlangt das Trennungsjahr als Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1565 BGB). Getrennt leben ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist. Nur in seltenen Härtefällen ist eine Scheidung vorher möglich.

Wie lange dauert eine Scheidung?+

Zum Trennungsjahr kommt das gerichtliche Verfahren hinzu. Eine einvernehmliche Scheidung ist ab Antrag oft in vier bis sechs Monaten erledigt. Bei Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen kann es über ein Jahr dauern. Die Auskünfte zum Versorgungsausgleich bestimmen das Tempo mit.

Was kostet eine Scheidung?+

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem am dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten orientiert (§ 43 FamGKG). Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist deutlich günstiger. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Brauchen wir beide einen Anwalt?+

Nein. Für den Scheidungsantrag besteht zwar Anwaltszwang (§ 114 FamFG), aber bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt. Der andere Ehegatte kann ohne eigenen Anwalt zustimmen. Eigene Anträge zu Unterhalt oder Vermögen erfordern jedoch anwaltliche Vertretung.

Was passiert bei einer Scheidung mit den Kindern?+

Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt in der Regel bestehen und wird nicht automatisch geändert. Nur auf Antrag entscheidet das Gericht nach dem Kindeswohl (§ 1671 BGB). Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 BGB), und der betreuende Elternteil erhält Kindesunterhalt.

Was muss ich für die Scheidung vorbereiten?+

Vor allem die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, den Trennungszeitpunkt sowie Angaben zu Einkommen, Rentenanwartschaften und Vermögen. Diese Unterlagen braucht Ihr Anwalt für den Antrag, den Verfahrenswert und den Versorgungsausgleich.

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