Kanzlei FreikampRechtsanwalt · Fachanwalt

Schritt 1: Ruhe bewahren und nichts unterschreiben

Schritt 2: Die 3-Wochen-Frist im Blick behalten

Schritt 3: Die Kündigung auf Fehler prüfen lassen

Schritt 4: Sich beim Arbeitsamt melden

Schritt 5: Beratung holen und Chancen einschätzen

Wie hoch ist die Abfindung? Die Faustformel

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu klagen?+

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist für die Kündigungsschutzklage ist zwingend — wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, egal wie fehlerhaft sie war.

Steht mir bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung zu?+

Nein, einen automatischen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. Eine Abfindung wird meist im Rahmen der Kündigungsschutzklage ausgehandelt. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, im Einzelfall mehr oder weniger.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig?+

Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist unwirksam.

Muss ich mich arbeitsuchend melden, obwohl ich klage?+

Ja. Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitsuchend, unabhängig von der Klage. Sonst droht eine Minderung des Arbeitslosengeldes.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?+

Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war. Eine nachträgliche Klage ist nur in engen Ausnahmefällen möglich (verspätete Zulassung), etwa wenn Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Klage gehindert waren. Handeln Sie deshalb sofort.

AnrufenAnfrage